Organe der AKE
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Alle fünf Jahre werden hier auch die Delegierten der AKE für den Diözesanrat gewählt. Zur Mitgliederversammlung sind alle Mitgliedsverbände eingeladen, vertreten werden sie meist durch die Diözesanvorstände. Die Anzahl der Stimmen der jeweiligen Verbände ist in der Satzung festgelegt.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, drei Beisitzenden und der Geschäftsführung als beratendes Mitglied. In ca. fünf Sitzungen pro Jahr werden die aktuellen Belange (u.a. Themen aus Verbänden und Vertretungsaufgaben der AKE) besprochen und die Mitgliederversammlung sowie weitere Aktivitäten vorbereitet.

